Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige sind Personen, die nach einem eigenen Zertifizierungsverfahren in die von den Präsident*innen der Landesgerichte geführte Gerichtssachverständigenliste www.sdgliste.justiz.gv.at eingetragen werden. Für die Eintragung in diese Liste sind fachliche Mindeststandards und die Ablegung einer Prüfung erforderlich.
Psycholog*innen müssen als Anwärter*innen für eine Eintragung als gerichtlich beeidete Sachverständige eine Reihe von Voraussetzungen erfüllen. Expert*innen, die diese Voraussetzungen erfüllen, sind in der Liste des Justizministeriums zu finden (www.sdgliste.justiz.gv.at).
Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste
Die Gerichtssachverständigen- und Gerichtsdolmetscherliste wird vom Justizministerium eingerichtet. Für diese gilt das Bundesgesetz über die allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen und Dolmetscher, BGBl. Nr. 137/1975 in der jeweils aktuellen Fassung. www.sdgliste.justiz.gv.at