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Zertifikate > Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG


Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung gemäß §95 Abs. 1a AußStrG
Liste der für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG anerkannten Personen und Einrichtungen


Beschreibung des Zertifikats

Bei den meisten Scheidungen gelingt es bereits im Vorfeld Einvernehmen über die Regelung der Scheidungsfolgen (z.B. hauptsächlicher Aufenthalt der Kinder, Obsorge, Ausübung des Rechtes auf persönlichen Verkehr, Kindesunterhalt) zu erzielen [...] Damit Eltern erfahren, wie es Kindern in dieser Situation geht und was sie von ihren Eltern brauchen, um die Trennung gut zu bewältigen, gibt es vor der einvernehmlichen Scheidung eine verpflichtende Beratung. In einem einmaligen Termin (Einzel-, Elternpaargespräch oder Gruppe) bekommen Sie Informationen über typische Gefühle, Sorgen, Ängste und Konflikte von Kindern und Jugendlichen, deren Eltern sich trennen, und erfahren, wie Sie Ihre Kinder bestmöglichen unterstützen können [...]
Quelle: https://www.trennungundscheidu... / vom 28.12.2021

Die in der Liste der anerkannten Berater/innen gemäß § 95 Abs. 1a AußStrG angeführten Beraterinnen und Berater sind zur Durchführung der gesetzlich verpflichtenden Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung entsprechend den Qualitätsstandards für die Beratung nach § 95 Abs. 1a AußStrG anerkannt [...]
Die Liste soll lediglich eine Orientierungshilfe für Eltern bei der Suche darstellen; den Richter/innen bleibt es jedoch aufgrund eigener Wahrnehmungen unbenommen, Beratungen im Sinn des § 95 Abs. 1a AußStrG durch andere Berater/in als geeignet anzuerkennen.
Quelle: https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/berater/ 11.12.2020


Qualifikation der Berater/innen
In den folgenden Punkten wird auf Basis der Ergebnisse der Fachtagung am 22.3.2013 festgelegt, welche Qualifikation für die Durchführung von Elternberatung nach § 95 Abs. 1a AußStrG vorausgesetzt wird:

1. Grundberufe:
  • AbsolventInnen eines abgeschlossenen Diplom- oder Masterstudiums der Psychologie, Erziehungs- oder Bildungswissenschaften oder vergleichbarer Studien;
  • SozialarbeiterInnen oder SozialpädagogInnen (abgeschlossene Ausbildung an einer Sozialakademie oder Fachhochschule);
  • Psychotherapeut/innen;
  • Ehe- und Familienberater/innen und diesen gleichwertige Berater/innen, die nach dem Familienberatungsförderungsgesetz anerkannt sind.
2. Zusatzqualifikationen:
  • Eine nachgewiesene in Aus- oder Weiterbildung erworbene Kompetenz in der Beratung von Eltern in Trennungs-/Scheidungssituation.
3. Berufserfahrung:
  • Praxis in der Elternberatung von mindestens drei Jahren und
  • praktische Erfahrung in der Arbeit mit von Trennung/Scheidung ihrer Eltern betroffenen Kindern von mindestens drei Jahren.
4. Supervision
Nachweisbare engmaschige Supervision
Quelle: https://www.trennungundscheidu... / vom 19.03.2019

Anbieter dieses Zertifikats

Link: https://www.trennungundscheidung.at/elternberatung-vor-scheidung/

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