- Abgeschlossene Ausbildung zum Klinischen Psychologen und Gesundheitspsychologen lt. Psychologengesetz
- Abgeschlossenes Curriculum "Psychologische Traumabehandlung"
- Zur Zertifizierung durch den BÖP sind alle TeilnehmerInnen des Curriculums nach Nachweis der notwendigen Einheiten und Inhalte zugelassen:
- nach Absolvierung der theoretischen Inhalte
- dem Nachweis von 10 Einheiten Einzelsupervision bei einer/m Klinischen Psychologin/en (mit BÖP-Zertifikat Psychologische Traumabehandlung oder nach DeGPT zertifiziert)
- sowie der schriftlichen Dokumentation von mindestens 3 Fallgeschichten
Quelle: https://www.boep.or.at/berufsv... / vom 10.03.2020